Wien (OTS) - In der Sitzung der Bezirksvertretung Landstraße vom 17. Juni 2021 sollte der Antrag der FPÖ-Landstraße behandelt werden, mit dem sich der 3. Bezirk dafür ausspricht, dass vorerst kein Baubescheid für das Heumarkt Projekt erlassen wird.
„Und zwar bis zur Erledigung des laufenden Strafverfahrens gegen den ehemaligen Grünen Landtagsabgeordneten Chorherr sowie den Immobilienspekulanten Tojner wegen Bestechlichkeit und Bestechung im Rahmen der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der dieses Projekt erst ermöglicht“, präzisiert der Klubobmann der FPÖ-Landstraße, Mag. Dr. Werner Grebner.
Die Magistratsdirektion Wien bezeichnet in einer Stellungnahme die mögliche Annahme dieses Antrages als „nicht rechtskonform“, da die Behörde innerhalb gewisser Fristen zu entscheiden hätte, die unabhängig vom laufenden Strafverfahren seien. Deswegen wurde der Antrag auch nicht zur Einbringung zugelassen.
„Dem ist entgegenzuhalten, dass die Baubehörde nach der Bauverhandlung am 18.12.2019 laut einem Bericht der Tageszeitung ‚Der Standard‘ vom 20.12.2019 selbst verkündet hat, keinen Baubescheid erlassen zu wollen, obwohl dem rechtlich nichts im Wege stand. Die Begründung besteht offensichtlich in der noch offenen Frage der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Einigung mit der UNESCO über den Erhalt des Welterbestatus. Wenn dieses Vorgehen der Baubehörde rechtskonform ist, dann ist eine Annahme des vorgenannten FPÖ-Antrages ebenso rechtskonform“, so Grebner.
Die Landstraßer Freiheitlichen werden jedenfalls weiter alles in ihrer Macht stehende tun, um zu verhindern, dass die Korruptionsermittlungen im Zusammenhang mit der Flächenwidmung für das Heumarkt-Projekt unter den Teppich gekehrt werden: „Denn es wäre ein unglaublicher Skandal, würde ein Bauvorhaben verwirklicht werden, das auf einem durch Korruption zustande gekommenen Flächenwidmungsplan beruht!“